Mit dieser Pressemitteilung vom 14.08.2023 haben wir bekannt gegeben, dass das Verwaltungsgericht Aachen weitgehend der Argumantation der Anwälte der Gemeinde Blankenheim gefolgt ist. Damit ist das direktdemokratische Element eines Bürgerbegehrens/Bürgerentscheides aus unserer Sicht weiter geschwächt worden. Wir bedauern sehr diese Entwicklung, welche den Frust in der Bürgerschaft weiter erhöhen wird.
Mit dieser Pressemitteilung vom 11.04.2023 haben wir bekannt gegeben, dass wir gegen den Ratsbeschluss vom 16.03.2023 (unser Bürgerbegehren sei nicht zulässig) beim Verwaltungsgericht Klage gegen diesen Beschluss eingereicht haben. Wir rechnen mit einer Entscheidung bis Ende des Jahres 2023.
Mit dieser Pressemitteilung 28.12.2022 haben wir heute den Abschluss unserer Unterschriftensammlung bekannt gegeben. Berichte dazu gibt es hier:
Mit dieser Pressemitteilung 15.11.2022 haben wir am 15.11.2022 die Rundschau, den Kölner Stadtanzeiger, den Wochenspiegel, Radio Euskirchen und die Seite Wir in Freilingen über unser Bürgerbegehren informiert.