Jahr 2000 | Der Bebauungsplan Blankenheim 7D wird als Satzung beschlossen |
Anfang 22 | Das Konzept des Investors Neugrad Immobilen GmbH aus Mondorf für den Standort Blankenheim-Freilingen ist von Anfang 2022. Ziel ist es, am Freilinger See eine weitere Ferienanlage zu errichten, was der Bebauungsplan Nr. 7 D aus dem Jahr 2000 ermöglicht. Eine ausführliche Beschreibung aus Sicht der Verwaltung der Gemeinde Blankenheim befindet findet sich hier: Blankenheim.de
Ergänzend ist hierzu zu sagen, dass die Planung des Investors Neugrad zwar wie die Gemeinde positiv hervorhebt, unter den Möglichkeiten des Bebauungsplans (pro 300 qm eine Ferienhaus mit 60 qm) bleibt. Allerdings richtet sich das Maß der baulichen Nutzung weiterhin nach dem Bebauungsplan 7 D, sodass spätere Änderungen der Planung nach dem Verkauf des gemeindeeigenen Waldes ohne Einflussmöglichkeit der Gemeinde erfolgen können. Die Gemeinde schreibt, dass nur im Wald am Freilinger See die Bebauung mit Ferienhäusern möglich sei, da es dort einen Bebauungsplan gebe und kein weiterer von der Bezirksregierung genehmigt würde. Ob es hierzu eine schriftliche Aussage der Bezirksregierung gibt, ist nicht bekannt. Dennoch kann der Rat der Gemeinde einen Bebauungsplan aufheben. Die Begründung, dass es nicht mehr zeitgemäß ist mitten im Wald Ferienhäuser zu bauen, ist sicherlich auch im Sinne der Bezirksregierung. Dann ist es auch möglich, an anderer Stelle, wo keine Bäume gefällt werden müssen und nicht bereits hunderte Ferienunterkünfte stehen, ein entsprechendes Gebiet auszuweisen.
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02.09.22 | Heute haben die Bürger über die Presse und die Facebook-Seite „Wir in Freilingen“ erstmalig von dem Konzept erfahren. Aufgrund der kritischen Kommentare wurden die Freilinger am 08.09.2022 durch die Bürgermeisterin mit einem Rundbrief informiert. Darin war von einer Informationsveranstaltung nur für die Anwohner der Hauptverkehrsstraße am 12.09.2022 im Bürgerhaus Freilingen die Rede. Eine Uhrzeit wurde erst auf Nachfrage im Nachhinein bekannt gegeben |
12.09.22 |
Auf dieser Anhörung regte sich massiver Widerstand gegen die dann dritte Ferienanlage am Freilinger See (es gibt bereits einen Campingplatz, der sich aktuell erweitert, und ein Feriendorf). Es gab Ideen wie: |
- | Kann das betroffene Areal von den Bürgern gekauft werden |
- | Kann es eine Form der touristischen Entwicklung in der Gemeinde geben, ohne dass das Areal verkauft wird |
- | Wie sieht es aus mit einem Bürgerbegehren? |
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15.09.22 | Auf der heutigen Ratssitzung gab es eine ca. 45 minütige Unterbrechung, um den anwesenden Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich auch vor den Ratsmitgliedern zu äußern und Fragen an den Investor Neugrad Immobilien GmbH zu stellen. Nach der Unterbrechung wurde die Ratssitzung fortgesetzt und ungeachtet der Äußerungen der Bürger beschlossen, den Verkauf des Areals an die Fa. Neugrad wie geplant am 20.10.2022 durchzuführen. Die kritischen Anmerkungen (Naturschutz; Verkehrsbelastung; Entwässerungsproblem; Bodenverdichtung; Waldbrandgefahr) und Vorschläge der Bürger (Bebauungsplan aufheben, weil nicht mehr zeitgemäß; Kauf des Waldes durch die Bürger; anderer Standort für das Vorhaben) finden sich nicht in der Niederschrift der Ratssitzung wieder, da diese für die Anhörung der Bürger unterbrochen wurde. |
04.10.22 | Heute reichten dann Bürger einen formellen Antrag zur Durchführung eines Bürgerbegehrens nach § 26 GO NRW bei der Gemeinde ein. |
07.10.22 |
Heute erfolgte ein Schreiben mit 47 Unterschriften an die Bürgermeisterin und die Fraktionsvorsitzenden mit folgenden Bitten: |
- | die Entscheidung über den Grundstücksverkauf zurückzustellen und am 20.10.2022 diesbezüglich keinen Beschluss zu fassen |
- | keine Fällungen von Bäumen vorzunehmen, es sei denn, sie stellen eine Gefährdung der Sicherheit dar und sind zwingend notwendig. In diesen Fällen ist der Rat vorab öffentlich zu informieren |
- | alle weiteren forstlichen und sonstigen Maßnahmen in diesem Gebiet zu stoppen |
Außerdem wurde mit dem Schreiben informiert, wie die Bürger die Ratssitzung und die Anhörung wahrgenommen haben. Eine Reaktion der Fraktionsvorsitzenden blieb bis heute aus! Auf Erinnerung am 02.11.2022 an die Bürgermeisterin erhielten wir am gleichen Tag ein Antwortschreiben mit dem Hinweis, dass die Beratung über den Kaufvertrag in der Ratssitzung am 20.10.2022 nicht erfolgt ist. | |
14.10.22 | Nach 10 Tagen wurde von der Gemeinde mittgeteilt, dass die eingereichte Frage des Bürgerbegehrens zu unspezifisch für eine Kostenschätzung sei. |
20.10.22 | Die Fragestellung wurde daraufhin konkretisiert und erneut der Gemeinde zugesandt. Dadurch wandelte sich das Bürgerbegehren von einem initiierenden Bürgerbegehren zu einem kassierenden Bürgerbegehren. |
15.11.22 | Den Initiatoren des Bürgerbegehrens liegt die Kostenschätzung der Gemeinde vor.
Die Gemeinde Blankenheim hat Ihre Internetseite zum Freilinger See am 15.11.2022 aktualisiert und informiert dort erst seit dem über das Projekt der Fa. Neugrad. Zuvor war dort die Werbung für einen Hotelstandort am Freilinger See |
28.12.22 | Bis dahin will die Initiative die für das Bürgerbegehren erforderlichen rd. 700 gültigen Unterschriften eingereicht haben |
30.12.22 | Jetzt ist es amtlich. Wir haben 1.528 gültige Unterschriften eingereicht - mehr als doppelt soviele wie erforderlich |
16.03.23 | Die Kanzelei Lenz und Johlen der Gemeinde hat dem Rat empfohlen, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären, weil das Kongruenzgebot verletzt und die Bestimmtheit der Fragestellung sowie die faktenbasiertheit der Begründung nicht eingehalten worden sei |
14.08.23 | Das Verwaltungsgericht Aachen schließt sich der Argumentation der Kanzelei Lenz und Johlen weitgehend an. Damit werden aus unserer Sicht die Hürden für das direktdemokratische Element Bürgerbegehren/Bürgerentscheid so hoch gehängt, dass es praktisch nicht vom "normalen" Bürger initiiert werden kann. |
21.10.23 | Der Investor Neugrad Immobilien GmbH setzt seine Investition (vorläufig?) aus. Ein Vertrag zwischen Gemeinde und Investor ist noch nicht unterzeichnet. Das Waldgebiet hat dadurch eine weitere Schonfrist erhalten. |